AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Restaurant „Mustang Inn“

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Konferenz- Bankett- sowie Veranstaltungsräumen des Restaurants zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Restaurants.
(2) Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragsparteien, Haftung
(1) Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme ( Bestätigung ) des Restaurants an den Veranstalter zustande, diese sind die Vertragspartner.
(2) Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt.
(3) Die Haftung des Restaurants ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Veranstalter ist verpflichtet, das Restaurant auf die Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§ 3 Leistung, Preise, Zahlung
(1) Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung, erstattet der Veranstalter dem Restaurant nach Rechnungslegung sämtliche Dritten gegenüber entstandenen Auslagen und Leistungen, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung bzw. dem Mietgebrauch stehen.
(2) Die vereinbarten Preise schließen, wenn nicht extra aufgeführt, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Restaurant allgemein der für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, erhöht werden.
(3) Die Rechnungen des Restaurants sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

§ 4 Änderung der Teilnehmerzahl
(1) Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Verkaufsbüro mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Restaurants. Die mitgeteilte Personenzahl ist immer verbindlich.
(2) Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
(3) Bei Abweichungen der Personenzahl um mehr als 10% ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen oder die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter nicht zuzumuten ist.
(4) Bei Exklusivbuchungen im Vertrag festgelegter Räume kann eine  Veranstaltungsgarantiesumme festgelegt werden, die unabhängig von der tatsächlichen Personenzahl berechnet wird.

§ 5 Mitbringen von Speisen und Getränken
(1) Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Verkaufsbüro des Restaurants. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

§ 6 Weitere Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter ist verpflichtet, soweit erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben, die Veranstaltung oder einzelne Darbietungen bei den zuständigen Behörden anzumelden und sich die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig zu beschaffen, sowie die anfallenden öffentlichen Abgaben pünktlich zu entrichten.
(2) Bei Musikdarbietungen ist der Veranstalter verpflichtet, diese der GEMA zu melden und die anfallenden Gebühren direkt an diese zu entrichten. Der Veranstalter verpflichtet sich weiterhin, das Restaurant von Forderungen und Ansprüchen der GEMA freizustellen und dieses der GEMA gegebenenfalls mitzuteilen.
(3) Die Veranstaltungsräume werden dem Veranstalter in ordentlichem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sie gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn der Veranstalter nicht unverzüglich nach Übergabe einen Mangel anzeigt. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die vermieteten Räume bei Ende der Mietzeit geräumt und in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie ihm übergeben wurden. Während der Veranstaltung eintretende Mängel hat der Veranstalter unverzüglich dem Restaurant zu melden.

§ 7 Rücktritt des Restaurants
(1) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Restaurant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Des Weiteren ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. falls – höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände (z. B. Sperrung wegen Bombendrohung, Stromausfall) die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
– wenn der Auftraggeber oder die Auftragnehmerin insolvent werden, d.h. über das Vermögen eines der Vertragspartner ein Insolvenzantrag vorliegt.
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. des Veranstalters oder Zwecks) gebucht werden
– das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist.
(3) Das Restaurant hat den Veranstalter unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§ 8 Rücktritt des Veranstalters
(1) Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Restaurant berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ( Künstler, Miete, Speisen und Getränke ) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
(2) Tritt der Veranstalter zwischen 70 Tagen und dem Veranstaltungstag zurück ist das Restaurant berechtigt zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis anteilig folgende entgangene gastronomische Leistungen in Rechnung zu stellen.
Stornogebühr: Ab Vertragsunterzeichnung
– 70 Tage – 30 Tage vor Veranstaltungstermin 10 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme.
– 29 Tage – 7 Tage vor Veranstaltungstermin 35 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme.
– 6 Tage – Veranstaltungstag 95 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass dem Restaurant ein geringerer Aufwand entstanden ist.
(4) Im Einzelfall können die Stornierungsfristen schriftlich im Reservierungsvertrag geändert werden.

§ 9 Haftung des Veranstalters für Schäden
(1) Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

§ 10 Untervermietung
(1) Eine Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants.
(2) Die Versagung der Zustimmung berechtigt den Veranstalter weder zur außerordentlichen noch zur ordentlichen Kündigung des Vertrages.
(3) Der Veranstalter tritt hiermit sämtliche sich aus der Unter- bzw. Weitervermietung ergebenden Ansprüche gegen den Untermieter an das Restaurant ab, gleichgültig, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Untervermietung handelt. Das Restaurant nimmt die Abtretung an.

§ 11 Alternative Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
(2) Die Sophienkeller GmbH & Co. KG ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants. Gerichtsstand ist Dresden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Nutzungsbedingungen Gäste-WLAN

1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Gäste-WLAN-Zugangs.

2. Unsere Leistungen
(1) Wir stellen Ihnen in unseren Geschäftsräumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
(2) Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.
(3) Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
(5) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.

3. Zugang und Nutzung
(1) Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Besucher unseres Unternehmens an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unseres Unternehmens.
(2) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies kann bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Uns steht es frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.
(4) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die Ihnen bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.

4. Zugangsdaten
(1) Sofern Sie im Zuge einer Registrierung Anmelde-Daten (wie z.B. Benutzername, Passwort, E-Mail etc.) angegeben haben, sind diese von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Sollten Sie Registrierungsdaten erhalten haben, haben Sie sicher zu stellen, dass der Zugang zu und die Nutzung des Hotspots mit Ihren Benutzerdaten ausschließlich durch Sie als Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, müssen Sie uns unverzüglich informieren.
(3) Sie haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Ihre Pflichten als Nutzer
(1) Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten.
(3) Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.

6. Preise
(1) Der Dienst wird kostenlos erbracht.

7. Verfügbarkeit der Leistungen
(1) Da unsere Leistungen unentgeltlich erbracht werden, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Wir bemühen uns jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots.

8. Verbotene Handlungen
Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
• das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
• die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
• die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
• die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:
• die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen;
• das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters;
• die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters;
• die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
• die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
• die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
• die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.

9. Sperrung von Zugängen
Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.

10. Haftungsfreistellung
(1) Sie sind als Nutzer für alle ihre Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich.
(2) Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
(3) Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

11. Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
(4) Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Datenschutz
(1) Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(2) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von Ihnen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
(3) Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.

13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
(2) Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.